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Anmeldung möglich bis 19. Juni 2025 12:00

Veranstaltungen & Anmeldung Kontakt

Anmeldung möglich bis 18. Juni 2025 17:30

Veranstaltungen & Anmeldung Kontakt

Zeltlager im Schwimmbad – Action, Spaß und Sommerfeeling pur mit der Jugendpflege aus dem gesamten Landkreis Celle!

Lust auf das coolste Zeltlager aller Zeiten? Dann schnapp dir deine Freunde und sei dabei, wenn wir vom 08.07. bis 11.07.2025 das ultimative Sommerabenteuer starten – direkt im Schwimmbad!

Das erwartet dich:

Wasser, Wasser, Wasser! – Tägliches Schwimmen, spannende Wasserspiele und jede Menge Action im Pool. Ein Sommer ohne Wasserabenteuer ist einfach nicht komplett!

Die legendäre Schaumparty: Die Schaumkanone ist bereit! Tanze, feier und spring in den Schaum – die wilde Party des Sommers wartet auf dich!

Leckeres vom Foodtruck: Hunger? Unser Foodtruck versorgt dich mit allem, was das Herz begehrt – Snacks, Getränke und viele Leckereien.

Kreative Workshops: Werde kreativ beim Basteln, Malen oder bei coolen DIY-Projekten. Hier kannst du dich richtig austoben!

Outdoor-Challenges: Lust auf spannende Spiele? Bei coolen Geländespielen, Sportturnieren und Rätseln bist du voll dabei!

Lagerfeuer & Chillen: Abends lassen wir den Tag gemütlich beim Lagerfeuer ausklingen. Musik, tolle Gespräche und den Sommer genießen – das gehört einfach dazu.

Alle weiteren Infos erhälst du bei der Anmeldung!

Melde dich jetzt an – die Plätze sind begrenzt! Lass dir das nicht entgehen!

Auf ins Zeltlager – das wird ein Sommer, den du nicht vergessen wirst!

Anmeldung möglich bis 31. Dezember 2025 12:00

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🎉 Neues Partyangebot für junge Leute in Wietze! 🎉

Wenn Jungen und Mädchen unter 16 sind, dürfen sie nicht in die Disko oder den Club, außer ihr Vater oder ihre Mutter ist dabei. Aber mit den Eltern tanzen gehen? Das macht vielen keinen Spaß. Jungen und Mädchen ab 16 Jahren dürfen auch ohne Eltern feiern und bis 24 Uhr in die Disko oder den Club. Um Mitternacht ist für sie aber Schluss, wenn sie alleine dort sind. Oder sie haben einen „Muttizettel“ dabei und einen Begleiter, der über 18 ist. Der „Muttizettel“ ist ein Dokument, das man im Internet herunterladen kann. Darauf erlauben die Eltern mit ihrer Unterschrift, dass ihr Kind länger bleiben darf. Und sie benennen eine Person, die über 18 Jahre alt ist und die Party oder den Club gemeinsam mit ihrem Kind besucht. Diese Person passt auf der Veranstaltung und auf dem Heimweg auf den Teenager auf. Ab 18 Jahren ist man volljährig und kann so lange ausgehen, wie man will.

Ab März startet unsere aufregende Partyreihefür Kids und Teens unter 18 Jahre , die alle drei Monate ein mega Disco-Event bietet! Freut euch auf großartige Veranstaltungen mit coolen Mottopartys, die für jede Menge Spaß und gute Stimmung sorgen.

Lasst uns gemeinsam unvergessliche Erlebnisse mit Freunden erleben!🌟

Anmeldeschluss war am 10. März 2025 12:00

Zu den Veranstaltungen

Osterferienprogramm

Anmeldeschluss war am 24. Mai 2025 12:00

Zu den Veranstaltungen Kontakt

Liebe Familien,

wir haben wieder spannende Projekte für die Kinder in Planung! Um sicherzustellen, dass jedes Kind die bestmögliche Förderung erhält, ist eine Anmeldung erforderlich. Schnell sein lohnt sich, denn die Plätze sind begrenzt!

Wir freuen uns darauf, eure Kinder bald bei uns begrüßen zu dürfen!

Euer JuMi Team

Aktuelle Öffnungszeiten im JuMi ab 21.05.2025

Anmeldeschluss war am 31. Januar 2025 12:00

Kontakt

Montags:
16:30 - 18:00 Uhr Kickboxen mit Anmeldung 15:00 - 18:30 Uhr Offener Treff

Dienstags:
16:30 - 18:00 Kreative Zeit Bastelangebot 15:00 - 19:00 Uhr Offener Treff

                                                **Mittwochs Ruhetag!!!!!!!**

Donnerstags:

                      15:00 - 18:30 Uhr Offener Treff

Freitags: 15:30 - 17:00 Uhr "Snack Attack" ab 7 Jahre
18:30 - 21:00 Uhr* Offener Treff (nur für Jugendliche ab 13 Jahren)

                                                *je nach Besucheranzahl, könnten wir hier auch schon früher schließen

                                                In offenen Jugendräumen, die ehrenamtlich und von den Jugendlichen selbstständig geleitet werden, besteht keine Aufsichtspflicht von Seiten der Gemeinde. Es ist lediglich die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.